Förderung
Informationen zur Vergütung des Photovoltaik-Stroms
Die Bundesregierung fördert Photovoltaikanlagen über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Durch das EEG werden die Energieversorger verpflichtet, den eingespeisten Solarstrom 20 Jahre lang mit festgelegten Sätzen je eingespeiste Kilowattstunde (kWh) zu vergüten. Das EEG bietet durch die garantierte Einspeisevergütung und den festen Vergütungszeitraum eine sehr hohe Investitions- und Planungssicherheit. Die Vergütungssätze unterscheiden sich nach der Größe der Anlage, sowie nach Dachanlagen und Freiflächenanlagen (vgl.: EEG). Mit der Novellierung des EEG vom 09.07.2010 wurde die Einspeisevergütung für Solarstrom neu geregelt: Neben den bereits bekannten Vorteilen der Netzeinspeisung profitieren Sie jetzt zusätzlich von einer stärkeren Förderung des Eigenverbrauchs.
Das Renditepotential für Ihre Investition haben wir einmal übersichtlich aufgelistet:*)

Ihren persönlichen Anreiz beim Eigenverbrauch errechnen Sie ganz einfach, indem Sie die entsprechende Vergütung aus der obigen Tabelle zum Eigenverbrauch auf Ihren persönlichen Strompreis (durchschnittlich 20 Ct./kWh) addieren.
Beispiel: Anlagenleistung bis 30 kW, 30 % Eigenverbrauch, Inbetriebnahme Sept. 2010:
22,05 Ct./kWh + 20,00 Ct./kWh = 42,05 Ct./kWh
Ihr persönlicher Anreiz beim Eigenverbrauch liegt gegenüber der Netzeinspeisung bei 8,00 Ct./kWh.
Aktuelle Informationen rund um das EEG finden Sie unter: http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/4613/
*) Die Zahlen basieren auf offiziellen Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Stand: 11.08.2010. Die Tabellen und Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind als Orientierungshilfe gedacht. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen sowie die jeweils gültige Rechtsprechung.
**) Zahlen 2011 und 2012: Ausgehend von einer Degression von 9 %.
